Es gelten die Regeln der Alarmstufe I ab 28.01.2022.:

  • Sportler und Teilnehmer 2 G
  • Zuschauer (auch Eltern) 2 G

Ausnahmen nur lt. Corona-VO.

Ab 9. Februar 2022 entfällt jedoch auch in der derzeitigen Alarmstufe I die Pflicht, die Anwesenheit in der Halle zu dokumentieren, also keine Registrierung von Ankunfts- bzw. Weggangszeit mehr nötig..